Aufgrund der Lage des Landkreises als Gürtel um die Landeshauptstadt ergibt sich eine enge Zusammenarbeit, welche sich auch in einer gemeinsamen Rettungsleitstelle widerspiegelt. Entsprechend werden Fahrzeuge aus der Landeshauptstadt in umliegende Gemeinden des Landkreises disponiert und umgekehrt - je nachdem welches Rettungsmittel den Einsatzort am schnellsten erreichen kann.
Folglich sollen bei der Vorstellung des Rettungsdienstes im Landkreis Dohnsberger Land auch die Rettungswachen der Landeshauptstadt Dohnsberg ungeachtet des unterschiedlichen Trägers Beachtung finden.
In der Landeshauptstadt beschafft die Stadt die eingesetzten Fahrzeuge mit wenigen Ausnahmen zentral. Die Grundfarbe der Fahrzeuge ist weiß, welche bei den aktuellsten Fahrzeugen durch ein Battenburg-Muster in rot-gelb ergänzt wird. Die Stadt ist folglich im Regelfall Eigentümer der Rettungswachen und der Fahrzeuge und kommt gesondert für deren Unterhalt auf. Die beauftragten Leistungserbringer (Berufsfeuerwehr, Hilfsorganisationen und Unternehmen) stellen das Personal zur Besetzung der Fahrzeuge und sind für die Dienstplanung verantwortlich.
Neben den regulären Fahrzeugen und den Reservemitteln der einzelnen Wachen stehen am Standort der Berufsfeuerwehr zwei Reserve-RTW bereit, die bei Bedarf bestimmten Wachen zur Verfügung gestellt werden. Dies kommt z.B. bei längeren Fahrzeugausfällen nach Eigenunfällen in Frage. Darüber hinaus können die Fahrzeuge genutzt werden, wenn beschlossen wird, dass ein zusätzlicher RTW an einer Wache stationiert werden soll und die Zeit bis zur Fahrzeugbeschaffung überbrückt werden muss. Hintergrund dieser Vorhaltung ist, dass die regulären Reserve-RTW an den Wachen weiterhin für kurzfristige Fahrzeugausfälle zur Verfügung stehen sollen. Aufgrund der hohen Zahl an RTW in der Landeshauptstadt ist diese Vorhaltung langfristig günstiger und flexibler als bei Bedarf auf Mietfahrzeuge zurückzugreifen.
In Einzelfällen wird die Beauftragung zusätzlicher Rettungsmittel auch als Komplettpaket vergeben. In diesem Fall ist der Leistungserbringer eigenverantwortlich für Fahrzeugbeschaffung, -unterhalt und -unterbringung verantwortlich. Anstelle der sonst vereinbarten Vergütung erhält er in diesem Fall die Erlaubnis zur Direktabrechnung mit den Kostenträgern (i.d.R. Krankenkassen). Angewandt wird dies derzeit bei der Rettungswache Nordwest mit dem privaten Anbieter Ambulanz Dohnsberg, der Rettungswache Hafen mit dem DRK und der Rettungswache Nordvorstadt mit dem Anbieter Easy Ambulance.
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12.07.2019
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