Die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFH) der Bereitschaftspolizei unterstützt ihre Kollegen bei der Identifizierung, Separierung und Verhaftung gewalttätiger Störer in Demonstrationen oder bei sonstigen Versammlungen und sichern hierfür erforderliche Beweise. Abseits von Demonstrationen unterstützen sie den regulären Polizeivollzugsdienst bei besonderen Lagen, wie z.B. der Durchsetzung von Durchsuchungsbefehlen, bei der mit einer großen Personenzahl zu rechnen ist. Wenn hingegen von einer Bewaffnung der Tatverdächtigen ausgegangen wird, obliegt diese Aufgabe dem SEK.
Die BFH besteht aus zwei autark einsatzbaren Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Die zweite BFE ist hierbei mit zivilen Dienstfahrzeugen ausgestattet, wodurch eine verdeckte Anfahrt möglich ist. Die Kräfte dieser zweiten BFE sind nach Vorbild der BFE+ der Bundespolizei zusätzlich für Aufgaben der Terrorabwehr geschult und arbeiten eng mit dem SEK zusammen. Zur besseren Abgrenzung wird diese zweite BFE mit Zusatzaufgaben auch als BFE-Z bezeichnet. Die meisten Einsätze dieser Einheit entsprechen jedoch denen einer gewöhnlichen BFE.
Jede BFE verfügt über:
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12.07.2019
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