Wachpolizei

Die Wachpolizei unterstützt die Kräfte der Schutz- und Verkehrspolizei bei der Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Maßnahmen.


Die Wachpolizei gliedert sich in den Zentralen Objektschutz (ZOS) und die Zentrale Verkehrsbereitschaft (ZVB).


Der ZOS übernimmt den Objektschutz von staatlichen und diplomatischen Liegenschaften und anderen Objekten mit besonderem Schutzbedarf. Die Überwachung erfolgt im Posten- und Streifendienst. Die Bewachung schutzbedürftigter Personen obliegt hingegen den Personenschützern des LKA. 


Die ZVB unterstützt die Verkehrspolizei bei verkehrspolizeilichen Maßnahmen wie z.B. der Absicherung von Schwertransporten im Stadtgebiet, der Absicherung von Unfallstellen und bei Streckensperrungen bei Demonstrationen und Veranstaltungen. Darüber hinaus unterstützen die Wachpolizisten bei Ermittlungsersuchen im Verkehrsbereich. Außerdem fahren die Wachpolizisten der ZVB auch Streife und führen in diesem Zusammenhang Fahrzeugkontrollen durch.


Die Ausbildung zum Wachpolizisten ist aufgrund des eingeschränkteren Aufgabenspektrums im Gegensatz zu einer Ausbildung im regulären Polizeivollzugsdienst auf 1 Jahr verkürzt. Die Wachpolizisten werden im Angestelltenverhältnis beschäftigt und somit nicht verbeamtet.