Hier finden Sie Informationen über die Rettungsdienststrukturen im Leitstellenbereich der ILS Dohnsberg, welche die Einsatzmittel der Landeshauptstadt Dohnsberg und des Landkreises Dohnsberger Land disponiert.
Besonders in den Gebirgslagen stellt die Organisation eines effizienten Rettungsdienstes eine Herausforderung dar, da auch hier ein schnelles Eintreffen der Rettungsmittel im Einsatzfall erforderlich ist.
Das von der Leitstelle umfasste Gebiet bringt einige Besonderheiten mit sich, die bei der Rettungsdienstbereichsplanung der jeweiligen Träger berücksichtigt werden müssen. Mit dem direkt an die Landeshauptstadt angrenzenden DOHNSBERG AIRPORT und dem FLUGHAFEN DOHNSBERG-FERRENWALDE befinden sich gleich zwei große Flughäfen im Leitstellenbereich. Sowohl das Dohnsberger Bergland, als auch die Landeshauptstadt locken zudem zahlreiche Touristen an. Im Westen des Landkreises ist zudem die chemische Industrie angesiedelt.
Mit dem Dohnsberger Kreuz und dem Dohnsberger Hauptbahnhof befinden sich weitere wichtige Verkehrsknotenpunkte im Versorgungsbereich der Leitstelle. Neben den spezifischen Gefahren und der Einwohnerzahl, gilt es auch die erforderlichen Wegstrecken in ein geeignetes Krankenhaus bei der Planung zu berücksichtigen. Diese werden im ländlichen Raum durch die topographisch bedingten Entfernungen erschwert. Folglich ergibt sich für den Landkreis aufgrund häufig längerer Wegstrecken trotz einer ähnlich hohen Einwohnerzahl ein deutlich höherer Regelbedarf an Rettungsmitteln als für die Landeshauptstadt.
Der Leitstellenbereich umfasst organisatorisch drei Versorgungsbereiche. Ein Versorgungsbereich ist die Landeshauptstadt Dohnsberg, der Landkreis wiederum ist in zwei Versorgungsbereiche unterteilt, die den ehemaligen Kreisen Ferrenwalde und Torfenstein entsprechen. Die ausgewiesenen Versorgungsbereiche dienen jedoch vorrangig der Planung, z.B. für die OrgL-Abdeckung. In der Praxis wird bei Notfällen stets das nächstgelegene, geeignete Einsatzmittel alarmiert. Bei nicht dringenden Einsätzen wie z.B. Krankentransporten oder Einsatzfahrten ohne Sonder- und Wegerechte werden die Planungsgrenzen jedoch eingehalten, insofern ein freies Einsatzmittel im Bereich zur Verfügung steht.
Bei Bedarf können Einsatzmittel auch zur Hilfeleistung in Nachbarlandkreisen - und umgekehrt - eingesetzt werden.
Der Landkreis DBL und die Landeshauptstadt Dohnsberg als jeweilige Träger des Rettungsdienstes legen reguläre Kapazitäten fest um die Vorgaben des Landesrettungsdienstgesetzes zu erfüllen. Neben der vorzuhaltenden Zahl an Rettungswagen, Mehrzweckfahrzeugen, Krankentransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeugen (sowie ggf. Spezialfahrzeugen) werden auch deren Vorhaltezeiten festgelegt.
In jeder Rettungswache sind für Standzeiten aufgrund von Ausfall, Wartung oder Desinfektion Reservefahrzeuge vorzuhalten. Hierfür werden i.d.R. dienstältere Fahrzeuge eingesetzt.
Bei der Vorhaltung an Krankentransportwagen erfüllt eine zunehmende Stückzahl die Norm des KTW Typ B (Notfall-KTW/N-KTW). Hierdurch können RTW entlastet werden, da zu Einsätzen ohne Notfall-Indikation stattdessen N-KTW disponiert werden können. Bei einem Massenfall an Verletzten (MANV) können so zudem bereits aus der Regelvorhaltung des Rettungsdienstes schnell geeignete Transportkapazitäten gewonnen werden.
Rettungswagen sind Fahrzeuge zur schnellstmöglichen Notfallrettung akut verletzter oder erkrankter Personen. Sie sind mit geeigneter Ausstattung beladen und werden mind. von einem Notfallsanitäter (oder Rettungsassistent) und einem Rettungssanitäter besetzt.
Ein Notarzteinsatzfahrzeug ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes, mit dem der Notarzt zur Einsatzstelle gefahren wird. Neben dem Notarzt ist es mit einem Notfallsanitäter besetzt, der das Fahrzeug fährt.
Krankentransportwagen
werden für den Transport erkrankter, verletzter Personen benutzt, welche keine Notfallpatienten
sind. Sie werden für den qualifizierten Krankentransport eingesetzt. Besetzt werden sie durch mind. einen Rettungssanitäter und einen Rettungshelfer.
Bei einem NAW handelt es sich um einen RTW, der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist. Auch ein gewöhnlicher RTW wird folglich defacto zum NAW, sobald ein Notarzt aus dem NEF den Patiententransport im RTW begleitet.
Intensivtransportwagen werden zur Verlegung von Patienten unter intensivmedizinischen Bedingungen verwendet.
Im Gegensatz zu einem RTW ist die Ausstattung umfangreicher. Als Besatzung dient ein Arzt der Intensivmedizin, eine Intensivpflegefachkraft und ein Sanitäter.
Ein Baby-NAW ist ein notarztbesetztes Einsatzmittel zur Versorgung und Verlegen von Neu- und Frühgeborenen. Zur Ausstattung gehört hierbei immer ein Transportinkubator.
Im Gegensatz zum KTW bieten Notfallkrankenwagen eine bessere Ausrüstung (mind. Typ B nach Norm DIN EN 1789). Im Landkreis wurden sie zunächst ab 2010 an zwei Standorten erprobt. Seit 2014 werden sie an mehreren Rettungswachen eingesetzt. Als Personal werden zwei Rettungssanitäter eingesetzt, von denen mindestens einer über Berufserfahrung in der Notfallrettung verfügen muss und neben dem Einsatz im N-KTW regelmäßig auch im RTW seinen Dienst verrichten muss. Im Gegensatz zum RTW sind sie nicht mit EKG, Defibrillator, Spritzenpumpe und Beatmungsgerät ausgestattet. Neben Krankentransporten können sie bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen an Stelle eines RTW entsandt werden. Vor allem im ländlichen Raum, wo sich alleine aufgrund der Fahrtzeit eine lange Bindung des Einsatzmittels ergibt, sind N-KTW eine sinnvolle Ergänzung, um RTW für lebensbedrohliche Fälle verfügbar zu halten. Für die Versorgung akuter Erkrankungen und Verletzungen und den anschließenden Transport ins Krankenhaus sind sie materiell wie personell hinreichend ausgestattet. Bei Einsatzspitzen können N-KTW auch bei lebensbedrohlichen und unklaren Notfällen als First-Responder zum Einsatz kommen und bei Nicht-Vorliegen vitaler Bedrohungen Patientenversorgung und -transport übernehmen. Darüber hinaus sind sie eine sinnvolle personelle und materielle Unterstützung bei einem Massenanfall von Verletzten.
Im Gegensatz zum N-KTW als aufgewerteter KTW, ist ein Mehrzweckfahrzeug im Rettungsdienst ein Hybridfahrzeug aus RTW und KTW. Anders ausgedrückt, handelt es sich um einen vollwertigen RTW, der zusätzlich mit einem Tragestuhl für den Krankentransport ausgerüstet ist. Sie können folglich sowohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport eingesetzt werden. In der Regelvorhaltung können Sie sowohl Einsatzspitzen in der Notfallrettung als auch im Krankentransport abfedern. Auch als kombiniertes Reservefahrzeug für RTW und (N-)KTW können sie vorgehalten werden.
Ein Großraumrettungswagen, auch Rettungsbus genannt, ist ein Bus, der für rettungsdienstliche Zwecke so umgebaut wurde, dass die Behandlung mehrerer Patienten möglich ist. Er bietet je nach Aufbau ca. fünf Plätze zur Behandlung von Schwerverletzten sowie ca. 10 Sitzplätze zur Behandlung Leichtverletzter.
Ein Gerätewagen Rettungsdienst ist mit Material zur Errichtung einer Patientenablage zur (Erst-)Versorgung von ca. 10-15 Patienten beladen. Im Gegensatz zu einem GW San ist er dem Regelrettungsdienst zugeordnet und wird bei Bedarf von hauptamtlichem Rettungsdienstpersonal besetzt. Er schließt bei Großschadenslagen (MANV) die Materiallücke vom Eintreffen des Rettungsdienstes bis zum Eintreffen einer Schnelleinsatzgruppe Sanitätsdienst (SEG San).
Ein MANV-RTW war im Landkreis die Bezeichnung für spezielle RTW, die über Fächer mit zusätzlicher Ausrüstung für einen Massenanfall an Verletzten versehen sind. Um Platz für die Fäche zu schaffen, sind die Fahrzeuge länger als übliche RTW. Rein praktisch waren dies somit RTW die gleichzeitig die Funktion eines kleinen GW-Rett erfüllen. Mit der verbreiteten Einführung von GW-Rett wurden diese speziellen RTW jedoch ausgemustert.
Vom festgelegten Regelbedarf abzugrenzen sind Spitzenbedarf und Sonderbedarf. Ein Spitzenbedarf resultiert aus einer hohen Einsatzzahl. Die extremste Form des Spitzenbedarfs ist der MANV, da sich hier der Spitzenbedarf schlagartig ergibt. Ein Sonderbedarf hingegen entsteht aufgrund planbarer, i.d.R. wiederkehrender Ereignisse wie z.B. Stadtfesten oder anderen Großereignissen. Im Gegensatz zum Spitzenbedarf ist der Sonderbedarf im Vorfeld konkret planbar. Die Abdeckung eines Spitzenbedarfs wird jedoch vorher über festgelegte Verfahrensweisen und Bereitschaften ebenfalls geplant.
Bei der Vergabe an externe Leistungserbringer (Hilfsorganisationen und Unternehmen) wird neben des Preises auch stets sowohl die Fähigkeit zur Mitwirkung im Katastrophenschutz als auch die Möglichkeit zur Abdeckung eines Spitzen- oder Sonderbedarfs berücksichtigt.
Die Abdeckung eines Spitzenbedarfs erfolgt dabei landeseinheitlich nach einem im Rettungsdienstgesetz des Freistaats Mobingen festgelegten Stufenprinzip. Für jeden Versorgungsbereich ist genau festgehalten, auf welche konkreten Einsatzmittel je Stufe zurückgegriffen werden kann.
Bei Stufe 1 handelt es sich um Rettungsmittel, die sofort besetzt werden können. Organisatorisch kommen hierfür vornehmlich zusätzliche Einsatzmittel der Feuerwehren in Frage, die durch rettungsdienstlich befähigtes Personal eines Löschzugs besetzt werden. Ergänzend lassen sich unter Stufe 1 Einsatzmittel privater Anbieter in den öffentlichen Rettungsdienst einbinden. Hierfür müssen jedoch im Vorfeld entsprechende Kooperationsverträge geschlossen werden.
Bei Stufe 2 handelt es sich um kommunal beschaffte oder organisationseigene Einsatzfahrzeuge, die über ein Bereitschaftssystem durch hauptamtliches oder nebenamtliches Personal besetzt werden. Zwar kann es sich hierbei um Fahrzeuge handeln, die auch im Katastrophenschutz zur Anwendung kommen, jedoch nicht um aus Bundes- oder Landesmitteln finanzierte Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes.
Bei Stufe 3 ist von einer anhaltenden Überlastung des Rettungsdienstes auszugehen. Mit der Einbeziehung von Schnelleinsatzgruppen Transport erfolgt ein Zugriff auf ehrenamtlich besetzte Einsatzmittel des Katastrophenschutzes.
Bei anhaltender Normalisierung und Reduzierung des Sonderbedarfs ist die Alarmierung stufenweise zurückzufahren, d.h. SEGn sind als erste aus ihrem Dienst zu entlassen.
Während bei einem Spitzenbedarf die Stufen der Reihe nach (1-2-3) alarmiert werden, wird ein Sonderbedarf generell aus den Stufen 2 und 3 gestemmt. Die unter Stufe 1 erfassten Einsatzmittel dürfen nicht zur Abdeckung eines Sonderbedarfs verplant werden, da hiermit der Puffer für einen zusätzlich anfallenden Spitzenbedarf entfallen würde. Bei einem Sonderbedarf werden stationäre Hilfsstellen im Rahmen eines Sanitätswachdienstes durch Schnelleinsatzgruppen (i.d.R. SEG Sanität und SEG Transport) besetzt. Einsatzmittel der Stufe 2 können darüber hinaus einen Stellplatz zugewiesen bekommen um ein mögliches, höheres Einsatzaufkommen abzufedern.
Gemeinsam mit der Feuerwehr und den Schnelleinsatzgrupen finden regelmäßig auch Übungen statt, um die Einsatzkräfte auf eine Vielzahl möglicher Einsatzszenarien vorzubereiten. Hierbei werden nicht nur Großschadenslagen erprobt.
Die genannten Lokalgliederungen der Hilfsorganisationen existieren nur im Maßstab 1:87. Geholfen wird jedoch auch im echten Leben, Tag und Nacht, rund um die Uhr, häufig auch ehrenamtlich:
Zum ASB im Maßstab 1:1 gelangen Sie hier: www.ASB.de
Zum echten DRK gelangen Sie hier: www.DRK.de
Zu den größeren Wasserrettern der DLRG? Hier entlang geschwommen: www.DLRG.de
Zu den Johannitern jenseits der kleinen Fantasiewelt gelangen Sie hier: www.Johanniter.de
Zum großen Vorbild der Miniatur-Malteser geht es hier: www.Malteser.de
Zur technischen Hilfe jenseits des Modellbaus gelangen Sie hier: www.THW.de
Oder informieren Sie sich doch über die Arbeit Ihrer Polizei vor Ort oder den Feuerwehren in Ihrer Nähe.
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