Landkreise und kreisfreie Städte des Freistaates haben die Möglichkeit, neben Soforthilfeeinheiten des Regelrettungsdienstes benachbarter Landkreise (Ü-MANV-S) bei Bedarf auch Transportmittel anzufordern, die von Bereitschaftseinheiten besetzt werden. Diese Patiententransportzüge zum Transport von 10 Patienten (PTZ-10) werden als Ü-MANV-T Einheiten angefordert.
Im Landkreis werden nach den Vorgaben des Landes für solche Anforderungen Patiententransportzüge vorgehalten. Ein einzelner PTZ besteht dabei aus 1 KdoW/ELW, 1 NEF, 2 RTW und 6 KTW (davon mind. 3 N-KTW). Die PTZ-10 werden aus den Transportgruppen der Einsatzeinheiten unter Hinzuziehung weiterer Fahrzeuge gebildet. Außerhalb des PTZ-10 setzen die beteiligten Organisationen diese Fahrzeuge u.a. für Sanitätsdienste oder andere interne Zwecke ein. Mit einem PTZ-10 können unter Doppelbelegung von zwei KTW 10 Patienten (8 liegend, 2 sitzend) befördert werden.
Unabhängig der vordefinierten PTZ-10 Bereitschaften, lassen sich PTZ auch durch die Kombination zweier Transportgruppen bilden.
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12.07.2019
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